Fachartikel
Artikelserie der Zeitschrift “Versicherungsvermittlung”
Ausgabe 9/2020
von Stefan Frigger
Fachartikel
Artikelserie der Zeitschrift “Versicherungsvermittlung”
Ausgabe 10/2020
von Stefan Frigger
Fachartikel
Artikelserie der Zeitschrift “Versicherungsvermittlung”
Ausgabe 11/12/2020
von Stefan Frigger
Informationen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GmBl) freigegeben. Sie tritt im August 2020 in Kraft.
Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.
Die Regel wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt.
Informationen
Grundsätzlich: Jedes Unternehmen muss über ein Hygienekonzept verfügen und dieses auch umsetzen. Wahrscheinlich reicht es aus, die Hygienemaßnahmen einzuhalten, wie sie im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beschrieben sind.
Bitte beachten Sie aber auf jeden Fall, dass zu dieser Grundaussage 16 landesspezifische Realitäten gelten! Oft sind die IHKn vor Ort sehr auskunftsfreudig.
Konkrete Hilfestellungen bei der Umsetzung bekommen Sie vor allem bei der Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) und der VBG.
Eine Arbeitshilfe des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de) gemeinsam mit den Regierungspräsidenten Stuttgart können Sie hier downloaden!
Informationen
Dem föderalen Prinzip der Bundesrepublik Deutschland entsprechend gelten bis zum 10. Januar KEINE einheitlichen Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie!
Eine Übersicht über die Regelungen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.
Bitte beachten: Die Bundesländer, Landkreise und Kommunen behalten sich jederzeit vor, weitergehende und abweichende Regelungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu treffen! Achten Sie dafür auf die Veröffentlichungen bei Ihnen vor Ort!
Stad dieser Zusammenstellung: 17. Dezember 2020
Fördermittel
Am 28. Oktober 2020 haben Bundesregierung und Bundesländer weitreichende Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung beschlossen, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen.
Es kommt zu einer zunächst einmonatigen Schließung genau bezeichneter Einrichtungen. Diese werden für den Umsatzausfall durch staatliche Finanzhilfen in Höhe des Umsatzes vom November 2019 entschädigt.
Wichtig für Vermittlerbetriebe: Nach dem Wortlaut der Vereinbarung vom 28. Oktober 2020 (hier downloaden)
Vermittlerbetrieben ist somit abzuraten, Anstrengungen zur Beantragung von Hilfsmittel zumindest aus diesem Anlass zu vermieden.
Gleichzeitig bleibt aber immer zu prüfen, ob andere Fördermöglichkeiten bestehen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!
Fördermittel
Steuerberater sind bei der Beantragung der Überbrückungshilfen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie behilflich.
Daher hat die Bundessteuer-beraterkammer einen FAQ-Katalog auf ihrer Homepage zum freien Zugriff veröffentlicht, der keine Fragen mehr offen lassen sollte!
Informationen
Hinweise zum richtigen Lüften in Pandemie-Zeiten
Sie glauben, Sie können Ihren Vermittlerbetrieb vorschriftsmäßig lüften, nur weil Sie das seit Jahren bereits tun?
Lassen Sie sich überraschen, denn zu Zeiten, in denen Aerosole “richtiges” Lüften zu einer wichtigen Präventionsfrage werden lassen, lohnt sich unbedingt ein Blick auf die folgenden Dokumente der
Fördermittel
Hinweise und Quellen zu staatlichen Fördermitteln
Das Wissen um die grundsätzliche Möglichkeit, nicht nur(!) in Corona-Zeiten Fördermittel zu beantragen, ist bei Vermittlerbetrieben relativ weit verbreitet.
Allerdings scheitert die konkrete Umsetzung sehr häufig am scheinbar undurchdringlichen Informations-Dschungel über die einzelnen Programme der EU, der Bundesrepublik, Bundesländern und diversen Wirtschaftsförderungs-Organisationen.
Wir haben daher einen strukturierten Überblick über Informationsquellen und Spezialprogramm zusammengestellt, den wir regelmäßig aktualisieren.
Fördermittel
Das BMAS veröffentlicht “Lotsen für Corona-Hilfen”
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit dem “Lotsen für Corona-Hilfen” eine Übersicht in Form eines Flußdiagramms veröffentlicht.
Sie können den Pfad durch Förder-Dschungel auch direkt auf der Homepage des BMAS schlagen. Der Lotse wird ständig aktualisiert.
Damit fällt von der Corona-Pandemie finanziell Betroffenen leichter, den richtigen Ansprechpartner und ggfls. das richtige Förderprogramm zu finden.
Das Dokument finden Sie zum Herunterladen unter diesem Link.