Für die besonderen Förder-Bedarfe der Vermittlerbetriebe sind die typische Größenordnung (KMU) und die aus dem speziellen Geschäftsmodell resultierenden Förder-Gegenstände prägend.
Erfahrungsgemäß entstehen Förderungs-Bedarfe aus den Bereichen Personal, Digitalisierung und betriebswirtschaftlicher Beratung.
Die Bundesregierung und die Landesregierungen legen zur Bewältigung der Corona-Krise ständig aktualisierte Förderprogramme auf, die in ihrer Komplexität und Tages-Aktualität hier nicht dargestellt werden können. Beachten Sie dafür die Tages- und Fachpresse sowie die einschlägigen Webseiten und Social-Media.
Zentrale Informationsstelle für länderübergreifende Förderprogramme sind die dafür zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Finanzen. Eine erste sehr aussagekräftige Seite finden Sie HIER.
HIER finden Sie eine Auflistung der Bewilligungsstellen in den einzelnen Bundesländern.
Für die betriebswirtschaftliche Beratung und die Unterstützung bei Wissens- und Anwendungs-Defiziten hat der BVK Unternehmerberater akkreditiert, die eine besondere inhaltliche Nähe und eine Arbeitsweise nachgewiesen haben, die den berufspolitischen Zielen und Überzeugungen des BVK entsprechen.
Für die betriebswirtschaftliche Beratung existieren Förderprogramme, die auch unabhängig von aktuellen Krisen-Folgen erhebliche Kostenanteile übernehmen.
Zentral sind dafür die ESF-Programme zur “Förderung unternehmerischen Know-Hows”, die über die BAFA abgewickelt werden: (Link)
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
Unternehmensberater, die Beratungen aus diesem Fördertopf bezuschussen lassen wollen, müssen sich bei der BAFA “listen” lassen. Beachten Sie bei der Wahl Ihres Beraters, ob eine solche Listung vorliegt. Einige der BVK-Unternehmerberater haben diese Zulassung.
Für von Corona betroffene Unternehmen war diese Förderung zeitweise auf 100% bis 4.000€ freigegeben, dieser Fördertopf ist aber bis auf Weiteres seit Ende Mai 2020 leer! Selbstverständlich ist auch weiterhin eine Förderung je nach Vorliegen der Voraussetzungen bis zu 90% auf 3.000€ möglich!
Ebenfalls unabhängig von der Corona-Krise existieren die beiden ESF-Förderprogramme “unternehmensWert:Mensch” und “unternehmensWert:Mensch plus“. Diese beiden Programme machen eine Förderung von bis zu 10 Beratertagen bis 10.000€ Fördersumme möglich!
www.unternehmens-wert-mensch.de
Auch hierfür müssen Berater als “Prozessberater/in” akkreditiert sein!
https://www.unternehmens-wert-mensch.de/das-programm/unser-prozessberater-pool/?no_cache=1