Förderprogramme
Wichtiger Hinweis!
Öffentliche Förderprogramme beruhen immer auf rechtlichen Vorgaben. Bei den im Folgenden aufgeführten Hinweisen ist zur Vermeidung von Rechtsverstößen daher immer zu beachten:
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Die Vergaberichtlinien und Antrags-Formalitäten ändern sich, oft auch kurzfristig. Lesen sie daher immer die angegebenen Quellen sorgfältig und tagesaktuell.
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Wir bemühen uns, die Angaben aktuell und korrekt darzustellen. Eine Gewähr können wir aber aufgrund der Komplexität und der hohen Veränderungsrate der einzelnen Programme nicht übernehmen.
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Prüfen Sie die Voraussetzungen für die Erlangung von Fördermitteln sehr genau. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die angegebenen Auskunftsstellen. Eine sorgfältige Prüfung der individuellen Voraussetzungen ist eine gute Prophylaxe für anschließende unangenehme Nachfragen der Finanzbehörden oder gar der Strafverfolgungsbehörden, da wissentlich unrichtige Angaben, die häufig an Eides statt gegeben werden strafrechtliche Konsequenzen haben können. (z.B. Subventionsbetrug)
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Die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel ist immer dann eine gute Idee, wenn der Förderzweck auf individuelle Problematiken zutrifft. Zögern Sie dann nicht, die Mittel zu beantragen, dafür sind sie da!
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Wir können Ihnen auf keinen Fall eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen oder die positive Prüfung eines Antrags vorhersagen. Selbstverständlich können sie mit uns aber über den Inhalt, den Zweck, den Umfang und die Beantragung von öffentlichen Fördermitteln sprechen.
Nutzen Sie dafür bei Bedarf die Sprechstunde der BVK-Dienstleistungsgesellschaft mbH an jedem Montag von 15 bis 17 Uhr. Vereinbaren Sie einen Termin unter 0228-2280536 (Frau Weißenfels).
Allgemeine Informationsquellen
Es gibt eine Reihe von allgemeinen Informationsquellen über Fördermittel:
- Fördermittel-Verzeichnisse öffentlicher Stellen
– Hier ist vor allem die Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu nennen:
www.foerderdatenbank.de
– Ähnliche Datenbanken werden von den meisten Wirtschaftsministerien der Bundesländer betrieben.
Hier finden sich Angaben über Förderprogramme, die nur in den jeweiligen Bundesländern vergeben
werden.
Besuchen sie dazu die Homepage des jeweiligen Ministeriums oder googlen Sie entsprechend z.B.:
„Digitalisierung Förderung Rheinland-Pfalz“
– Einer der größten Fördermittelgeber ist der Europäische Sozialfonds (ESF)
Hier lohnt sich ein Blick auf die von verschiedenen Institutionen, Ministerien und Behörden verwalteten
Programme, die übersichtlich und als Suchfunktion hier zu finden sind: (verlinkt)
https://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/ESF-Programme/inhalt.html - Fördermittelverzeichnisse gewerblicher Anbieter
– Diese Fördermittelverzeichnisse haben den Vorteil, dass sie häufig für Zielgruppen bereits argumentativ und
plausibel dargestellt und erklärt werden. Der Nachteil kann in der nicht immer vollständigen und/oder
aktuellen Darstellung liegen. Mitunter werden auch aus akquisitorischen Gründen nicht in allen Aspekten
immer ganz korrekte Angaben gemacht. (s. einleitende Bemerkungen)
Hier zwei Beispiele:
Einen sehr guten Überblick über deutsche und europäische Förderprogramme gibt (verlinkt)
https://www.deutsche-foerdermittelberatung.de/
Das zweite Beispiel besticht durch die Möglichkeit, direkt nach dem Schwerpunkt der Förderung zu suchen:
https://www.foerdermittel-deutschland.de/ -
Angaben der Fördermittelgeber
Neben dem bereits genannten Fördermitteltopf ESF exisitert eine ganze Reihe weiterer institutioneller
Fördermittelgeber.
Insbesondere für das Thema „Kredite und Darlehen“ ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die
zentrale Stelle. Hier finden Sie bei Bedarf sehr ausführliche und zielführende Darstellungen sowie einen
digitalen Assistenten:
https://www.kfw.de/kfw.de.html
Ausgewählte Förderprogramme
Für die besonderen Förder-Bedarfe der Vermittlerbetriebe sind die typische Größenordnung (KMU) und die aus dem speziellen Geschäftsmodell resultierenden Förder-Gegenstände prägend.
Erfahrungsgemäß entstehen Förderungs-Bedarfe aus den Bereichen Personal, Digitalisierung und betriebswirtschaftlicher Beratung.
Zentrale Informationsstelle für länderübergreifende Förderprogramme sind die dafür zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Finanzen. Eine erste sehr aussagekräftige Seite finden Sie HIER.
HIER finden Sie eine Auflistung der Bewilligungsstellen in den einzelnen Bundesländern.
Für die betriebswirtschaftliche Beratung und die Unterstützung bei Wissens- und Anwendungs-Defiziten hat der BVK Unternehmerberater akkreditiert, die eine besondere inhaltliche Nähe und eine Arbeitsweise nachgewiesen haben, die den berufspolitischen Zielen und Überzeugungen des BVK entsprechen.
Für die betriebswirtschaftliche Beratung existieren Förderprogramme, die auch unabhängig von aktuellen Krisen-Folgen erhebliche Kostenanteile übernehmen.
Zentral sind dafür die ESF-Programme zur „Förderung unternehmerischen Know-Hows“, die über die BAFA abgewickelt werden: (Link)
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
Unternehmensberater, die Beratungen aus diesem Fördertopf bezuschussen lassen wollen, müssen sich bei der BAFA „listen“ lassen. Beachten Sie bei der Wahl Ihres Beraters, ob eine solche Listung vorliegt. Einige der BVK-Unternehmerberater haben diese Zulassung.